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Eine historische Besonderheit

Buntenbocks Tradition als Fuhrherrendorf ist so alt wie die Oberharzer Bergstädte. Um 1720 bekam es eine eigene Kapelle mit Friedhof. Noch heute ist die Kapellengemeinde Buntenbock eigenständig, aber der Kirchengemeinde Clausthal angegliedert - eine historisch gewachsene Besonderheit. 

Das Kapellengebäude

Die kleine Fachwerkkapelle hat ein Tonnengewölbe. Von außen ist sie harztypisch mit Holz verschalt, während ihre Innenausstattung schlichte Eleganz ausstrahlt. Die hervorragende Akustik der Kapelle kann man bei wiederkehrenden Konzerten und Musikabenden (z.B. Veranstaltungsreihe „Musik in der Dorfkirche“) erleben.

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Zur Geschichte der Buntenbocker Dorfkirche

Die Bemühungen um die heute Buntenbocker Kapelle beginnen etwa um 1700, als Buntenbock etwa 300 Einwohner hatte. Zu dieser Zeit hatte der Ort schon einen Kantor, ein Gotteshaus und eine Schule - allerdings dürften sie baufällig gewesen sein, denn ein Neubau wurde geplant. Trotz eines gewissen Wohlstandes konnten die Buntenbocker Fuhrleute die Kosten allein nicht aufbringen, „weil zu unvermögent“ - so heißt es in einem Spendenaufruf des Clausthaler Berghauptmanns zur Unterstützung des Vorhabens.

Vermutlich wurde die Kapelle 1724 fertig, die Glocke stammt aus dem Jahr 1719. Zuständig für die geistliche Betreuung der Buntenbocker Gemeinde waren zunächst alle Prediger der Clausthaler Marktkirche. Sie sorgten für Gottesdienste an hohen Festtagen, „Taufen, Copulationen (Eheschließungen) und Leichen“, der Dorflehrer hatte Katechismusstunden abzuhalten.

Um auch außerhalb von Festtagen in Buntenbock regelmäßig Gottesdienste abzuhalten, gab es 1762 die Initiative, einen „quartaligen öffentlichen Gottesdienst in der Capelle zum Buntenbock“ einzurichten. Sie sah vor, alle geistlichen Aufgaben dem dritten Prediger der Marktkirche allein zu übertragen. 

Das hätte - so die Initiative - den Vorteil, dass Alte, Gebrechliche und Schwangere nicht mehr im Winter und bei Dunkelheit den beschwerlichen Weg zum Gottesdienst nach Clausthal nehmen müssten. Auch die Clausthaler Kirchengemeinde würde profitieren, denn die Prediger müssten nach dem Gottesdienst nicht mehr so vielen Personen zur gleichen Zeit die Beichte abnehmen. 

An den Kosten für diese Neuregelungen mussten sich die Buntenbocker beteiligen: sie hatten u.a. ein Honorar für die vier Predigten aufzubringen, den Prediger samstags für die Beichte und sonntags zum Gottesdienst mit einem Pferdefuhrwerk abholen und zurückbringen sowie für die vier Mittagsmahlzeiten des Pastors sorgen. Im Oktober 1762 stimmten die Buntenbocker dieser Regelung inkl. der finanziellen Bestimmungen zu, sie trat im Juli 1763 in Kraft. Damit war die geistliche Betreuung der 50 Haushalte in Buntenbock (davon als Haushaltsvorstände 12 Fuhrherren, 13 Fuhrleute und 8 Fuhrknechte) neu geregelt.

Literatur: Werner Hildebrand: Buntenbock und seine kleine Dorfkirche. Allgemeiner Harz-Berg-Kalender 1995, S. 41ff.